Mehr Wärmepumpen durch EEG-Novelle 2022

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Mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand die EEG-Novelle breite Zustimmung beim Bundesverband Wärmepumpe. Dies ermöglicht künftig starke Einsparungen.

Entlastung für Verbraucher: die EEG-Novelle 2022 sorgt für Veränderungen

Mit der EEG-Novelle schuf die Ampelkoalition noch im Februar ein Paket, welches die Bürger entlasten soll. Den aktuell hohen Energiepreisen soll es einen Ausgleich schaffen und damit die Strompreise senken. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Dies veranlasste die Branche zu einer vorsichtigen Schätzung. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Ab dem 1.7.2022 ist die EEG-Umlage im Bundeshaushalt verortet. Mit diesem Beschluss nahm die Bundesregierung die Last von den Schultern der Verbraucher. Die günstigeren Strompreise sollen auch beim Verbraucher ankommen. Dies sicherzustellen ist ein klares Ziel der EEG-Novelle. Ein Gesetz soll Versorger zur Weitergabe der selbst erlangten Vergünstigungen an den Verbraucher verpflichten.

Wärmepumpenverband begrüßt EEG-Novelle 2022

Der Wärmepumpenverband trägt den Wunsch nach Vergünstigungen für Wärmepumpenstrom schon länger an die Bundesregierung heran. Besonders die Verwendung von Wärmepumpen sollte damit in den Fokus gerückt werden. Die Versorgung mit Energie kann nicht ununterbrochen garantiert werden. Dies betrifft insbesondere die Beheizung. Mit der Errichtung einer Wärmepumpe erlangen Haushalte mehr Autonomie. Damit rückt Deutschland seinen Klimazielen näher, da der Verbrauch an Heizöl und Erdgas vermindert wird.

Zu einer sofortigen Umstellung der Heizung ist jedoch kein Immobilienbesitzer bereit. In eine solche Entscheidung fließt stets eine Betrachtung der Betriebskosten mit ein. Durch die fortlaufend steigenden Strompreise liegen sehr hoch und stehen damit einer kostensenkenden Nutzung der Wärmepumpe entgegen. Durch die EEG-Novelle hingegen wird es möglich, eine Wärmepumpe finanziell sinnvoll zu betreiben. Beim Vergleich der Wärmepumpe mit fossilen Brennstoffen ist vor allem das Verhältnis zwischen Umlagen, Entgelten und Steuern wichtig. Besitzer einer Immobilie betrachten primär die Investition in die Wärmepumpe. Direkt gefolgt aber auch von den Gedanken zur Wertsicherung des Gebäudes.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Gegen die Energiearmut: Weitere Entlastung der Verbraucher vom Wärmepumpenverband gefordert

Die Kritiker der EEG-Novelle hinterfragen: ‚Haben Stromkunden durch die EEG-Novelle tatsächlich mehr Geld?‘ Wie sich die Abschaffung der EEG-Umlage auf das Verhältnis der Kosten zwischen Heizöl, Erdgas und Strom auswirken wird, wird auch weiterhin offen bleiben. Dies führt dazu, dass womöglich weitere Kostenbestandteile im Strompreis zur Diskussion gestellt werden. Netzentgelte, Umlagen, Strom- und Mehrwertsteuer – der Wärmepumpenverband sieht Möglichkeiten für Vergünstigungen. Das Gesetz sieht bei der Stromsteuer einen Minimalbetrag vor, auf den man die Stromsteuer gerne reduzieren würde.

Verbraucher schnell entlasten: durch die Senkung der Mehrwertsteuer

Für eine schnelle Entlastung der Bürger bietet sich eine Senkung der Mehrwertsteuer an. Die Ziele der Reduktion von Emissionen sollen nicht aus den Augen gelassen werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Steuerbare Verbraucher, wie es auch Wärmepumpen sind, sollten mit reduzierten Netzentgelten belastet sein. Der Grund hierfür ist einfach: der Anreiz einer Vergütung kann bewirken, dass bei erneuerbaren Energien Verbrauch und Einspeisung stärker im Gleichgewicht bleiben. Ob die geforderten Entlastungen Wirklichkeit werden, ist allerdings nach wie vor offen. Aktuell dreht sich alles um die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, bei der Deutschland gemeinsam mit den USA und mit Großbritannien aktiv ist. Beschlossen wurde zudem, dass bis 2030 rund 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen stammen sollen, bis 2035 sollen es 100 Prozent sein. Wie das umgesetzt werden soll, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut: ein Tabuthema in Deutschland

350.000 Haushalte in Deutschland kennen Energiearmut: ihnen wurde der Strom abgestellt. Die steigenden Energiepreise treffen vor allem bereits verschuldete Haushalte und solche mit geringem Einkommen. Die Gas- und Stromrechnungen können in vielen Fällen nicht mehr ausgeglichen werden. Ab 2000 verdoppelte sich der Strompreis in Deutschland innerhalb von nur 15 Jahren. Der Preis für Gas stieg seit dem Jahr 2000 um 80 Prozent. In Deutschland ist Haushaltsstrom teuer: der Preis liegt 50 Prozent über dem Durchschnitt in der EU. Für uns alle ist Strom ein Basisgut – außer für säumige Kunden. Denen stoppen die Versorger schnell die Belieferung mit Strom und Gas.

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