Bangen um die Heizung: Wie geht es weiter mit dem Heizungsverbot?

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Schon vor einem Jahr wurde in der Koalition beschlossen, dass ab 2024 bestimmte Anforderungen für den Einbau neuer Heizungen gelten sollen. Jede ab dem 1. Januar 2024 eingebaute Öl- oder Gasheizung muss demnach mit einem Heizsystem kombiniert werden, das zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzt. Der Gesetzesentwurf, der als Konzeptpapier vorlag, stieß auf kontroverse Diskussionen.

Ab 2024 unzulässig: Welche Heizungen betroffen?

Nach einer langen Debatte in der Koalitionssitzung am Dienstag haben sich die Parteivertreter auf eine Einigung geeinigt. Der Wirtschaftsminister Robert Habeck hat seine ursprünglichen Pläne für die Austauschpflicht von alten Heizungen zurückgezogen und die Vorgaben für neu zu installierende Heizungen angepasst. Die 65-Prozent-Regel wird nun für neue Heizungen angewendet, während alte Öl- und Gasheizungen nur dann ausgetauscht werden müssen, wenn sie ihre maximale Betriebsdauer von 30 Jahren erreicht haben. Damit ist der Heizungsplan von Robert Habeck hinfällig.

Umfrageergebnisse zur Diskussion um das Heizungsverbot 2024: Eine Infografik (Foto: Schwarzer.de)

Umfrageergebnisse zur Diskussion um das Heizungsverbot 2024: Eine Infografik (Foto: Schwarzer.de)

Es wird empfohlen, den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen sowie aller anderen Heizungen, die fossile Brennstoffe nutzen, zu untersagen. Bereits installierte Heizungen können weiterhin genutzt werden, aber ihre Neuinstallation wird nicht mehr gestattet. Im Falle einer defekten Heizung ist eine Reparatur jedoch zulässig, und sie ist somit von der Austauschpflicht ausgenommen.

Ab 2024 sind neu installierte Öl- oder Gasheizungen als Hybridheizungen zu betreiben. Ein Teil der Heizenergie muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Kombination mit Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Photovoltaikanlagen ist zulässig, wenn der Anteil der erneuerbaren Energiequellen mindestens 65 Prozent beträgt. Fossile Brennstoffe sollten nur noch in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.

Infografik: Energiesieger Erdgas: Beliebteste Wahl in ganz Deutschland. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Energiesieger Erdgas: Beliebteste Wahl in ganz Deutschland. (Foto: Schwarzer.de)

Ab dem Jahr 2024 sind Heizungen, die vor dem 1. Januar 1994 in Betrieb genommen wurden, nicht mehr erlaubt. Das erlaubte Alter beträgt dann maximal 30 Jahre. Der Bezirksschornsteinfeger wird die Heizungen überwachen und einen Termin festlegen, bis zu dem der Austausch erfolgt sein muss. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Auch wenn es noch keine konkreten Pläne für einen Austausch oder eine Ergänzung Ihrer Heizung gibt, sollten Sie sich jetzt schon informieren! So können Sie frühzeitig die besten Entscheidungen treffen und für die Zukunft vorsorgen.

Infografik: Passt Ihre gegenwärtige Heizung zu Ihren Anforderungen? (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Passt Ihre gegenwärtige Heizung zu Ihren Anforderungen? (Foto: Schwarzer.de)

Gasheizung in 2023: Welche Optionen gibt es?

Zwar ist es noch möglich, in 2023 eine Gasheizung einzubauen, jedoch raten Experten in den meisten Fällen davon ab. Die Gesetzeslage kann sich schnell ändern und es ist nicht sicher, ob es in Zukunft ein Verbot von Gasheizungen geben wird. Eine Investition in eine neue Gasheizung könnte sich daher nicht lohnen, da die Anlage möglicherweise nur noch 30 Jahre betrieben werden dürfte. Eine Verpflichtung zur Kombination mit regenerativen Energien könnte ebenfalls kommen, was zusätzliche Kosten bedeutet.

Sollte die aktuelle Gasheizung demnächst ausfallen oder wenn keine Finanzierung für eine teure Wärmepumpenheizung möglich ist, könnte es empfehlenswert sein, noch in diesem Jahr eine neue Gasheizung zu installieren. Es ist jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass die neuen Regelungen des GEG nicht vom Zeitpunkt der Beauftragung eines Heizungsbauers abhängig sind, sondern vom Beginn der Bauausführung. Wenn der Einbau erst 2024 erfolgt, gelten auch die neuen Bestimmungen.

Was ändert sich für meine Gasheizung nach 2025?

Die Forderungen nach einer Pflicht zum Austausch alter Gasheizungen wurden zurückgenommen, weshalb Besitzer von Gasheizungen ab 2025 nicht gezwungen sind, auf eine neue Heizung umzusteigen. Seit 2024 gibt es jedoch Vorgaben für den Neueinbau von Heizungen, die mit regenerativen Energien kombiniert werden müssen. Wenn eine Gasheizung nach 2025 defekt ist, kann sie repariert werden. Ein Heizungsverbot besteht nicht, solange die Heizung noch reparabel ist.

Die perfekte Mischung: Eine Infografik zur Hybridheizung und ihren vielfältigen Funktionsweisen. (Foto: Schwarzer.de)

Die perfekte Mischung: Eine Infografik zur Hybridheizung und ihren vielfältigen Funktionsweisen. (Foto: Schwarzer.de)

Bis wann sind Gasheizungen erlaubt?

Ab dem Jahr 2045 soll ein vollständiges Heizungsverbot in Kraft treten, welches die Stilllegung aller Öl- und Gasheizungen und die Einführung von umweltfreundlichen Systemen vorsieht. Obwohl dies derzeit die geltende Vorgabe ist, ist es unklar, ob eine Umsetzung in vollem Umfang möglich sein wird.

Wenn eine Gasheizung noch reparabel ist und keine Heizungshavarie verursacht, muss sie nicht durch eine neue oder regenerativ betriebene Heizung ersetzt werden, da ein Bestandsschutz besteht.

Wer finanziert das Heizungsverbot in Deutschland?

Der Vorwurf, dass Politiker oft Pläne ohne eine ausreichende Überprüfung ihrer Realisierbarkeit vorantreiben, hat sich wieder einmal bewahrheitet. Robert Habeck, der kürzlich eine Austauschpflicht bzw. ein Heizungsverbot ins Gespräch gebracht hat, hat dafür viel Kritik einstecken müssen. Obwohl bestimmte Änderungen in die Gesetzgebung aufgenommen werden, wird Habecks Plan scheitern. Nur Heizungen, die ab 2024 neu eingebaut werden müssen, sind betroffen. Doch wer wird für die Kosten aufkommen?

Kommt die Abwrackprämie auch für Heizungen mit Gas und Öl?

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen bereits existiert, wenn auch nicht unter diesem Namen, ist der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert Habeck, davon überzeugt, dass Wärmepumpen, die mit bis zu 40 Prozent der Installationskosten gefördert werden, ähnlich behandelt werden sollten. Wenn eine bestehende Heizung, die auf fossilen Brennstoffen basiert, momentan ausgetauscht oder modernisiert wird, kann diese Prämie in Anspruch genommen werden.

Einige Kritiker befürchten, dass die Abwrackprämie ähnliche Auswirkungen wie die frühere Abwrackprämie für Autos haben könnte. Damals wurden die Autohersteller mit Anfragen überschwemmt, nur um im nächsten Jahr einen drastischen Rückgang der Nachfrage zu erleben. Dies geschah, weil die Menschen ihren geplanten Autokauf einfach vorgezogen hatten und es somit zu einer Verschiebung der regulären Verteilung von Autokäufen kam. Letztendlich wurden keine zusätzlichen Autos verkauft, sondern lediglich zu einem anderen Zeitpunkt.

Eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen könnte ein nützliches Instrument sein, um den Umstieg auf energieeffizientere Heizungssysteme zu beschleunigen. Allerdings könnten einige potenzielle Kunden sich aus finanziellen Gründen oder aufgrund einer noch funktionsfähigen Heizung gegen eine Neuanschaffung entscheiden. Infolgedessen könnte die Wirkung der Prämie begrenzt sein.

Kostenfrage beim Heizungsverbot

Es bleibt nach wie vor unklar, wie Verbraucher die hohen Kosten für den Austausch ihrer alten Heizungen bewältigen sollen. Die meisten werden wohl nicht um eine Kreditaufnahme herumkommen, um sich eine neue Heizung leisten zu können. Eine hybride Heizung mit einer Wärmepumpe kostet in der Regel mindestens 15.000 Euro, wobei die Kosten je nach Art der Wärmepumpe variieren können. Eine einfache Luft-Wärmepumpe ist in diesem Preisrahmen zu haben, andere Wärmepumpenarten sind jedoch deutlich teurer. Derzeit gibt es eine Förderung in Höhe von insgesamt 40 Prozent der Gesamtkosten, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • 25 Prozent Förderung als Basis-Zuschuss
  • 10 Prozent Förderung als Heizungstauschbonus
  • 5 Prozent Förderung als Bonus für die Wärmepumpe
  • Gesamt: 40 Prozent

Eine Möglichkeit, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten, besteht darin, die Kosten durch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung auszugleichen. Der Fonds erhält hauptsächlich Gelder aus dem Emissionshandel und aus Bundeszuschüssen. Jedoch ist noch unklar, wer die Kosten letztendlich tragen wird.

Herausforderung im Handwerk: Wer übernimmt die Wärmepumpen-Installation?

Zum Ende des ersten Quartals im Jahr 2023 haben einige Installationsbetriebe bereits voll ausgebuchte Auftragsbücher und können erst im Folgejahr wieder neue Projekte annehmen. Grund dafür ist ein gravierender Mangel an Fachkräften im Bereich der Wärmepumpeninstallation. Obwohl der Einbau von Wärmepumpen gesetzlich vorgeschrieben ist, können die Betriebe nicht mehr Arbeit leisten, da ihnen sowohl qualifizierte Arbeitskräfte als auch Auszubildende fehlen. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Wärmepumpen durch das geplante Heizungsverbot und die Diskussion um eine mögliche Abwrackprämie.

Lieferantenfrage: Woher kommen die Bauteile für Wärmepumpen?

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Heizungen mit Wärmepumpen können die Hersteller derzeit nicht mehr mit der Produktion und Lieferung nachkommen. Einige Heizungsunternehmen gehen davon aus, dass erst ab 2024 wieder ausreichende Liefermengen für einzelne Bauteile verfügbar sein werden. Dies kann zu längeren Wartezeiten führen und den geplanten Umbau der Heizung möglicherweise erst im kommenden Jahr ermöglichen.

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