Um den CO?-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren, soll die Installation herkömmlicher Heizungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern ab 2024 per „Heizungsverbot“ verboten werden. Stattdessen dürfen nur noch Heizungen mit einem erneuerbaren Energieanteil von mindestens 65 Prozent eingebaut werden, wie von der Ampelkoalition geplant.
Umfrage: Deutsche lehnen Verbot von Öl- und Gasheizungen ab
Ein neues Gesetz in Deutschland verbietet den Einbau von Öl- und Gasheizungen, was bei den Bürgern auf Widerstand stößt. Laut einer Umfrage von Forsa im Auftrag von RTL und ntv sind 78 Prozent der Bürger gegen das Vorhaben, während nur 18 Prozent dafür sind.
Das sollte kommen: Gesetzlicher Beschluss: Keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr
- Jede neu installierte Heizung muss ab dem 1. Januar 2024 einen erneuerbaren Energieanteil von mindestens 65 Prozent aufweisen.
- Eine Option für die Beheizung sind Wärmepumpen, es gibt aber auch weitere Alternativen, wie beispielsweise die Kombination von Wärmepumpen und Gasheizungen.
- Wenn Öl- und Gasheizungen problemlos funktionieren, ist ein Austausch nicht erforderlich.
- Es gibt keine Regelung, die die Reparatur alter Heizanlagen untersagt.
- Ein Austausch ist nur verpflichtend, wenn ein Heizkessel defekt ist oder seit 30 Jahren in Betrieb ist, unabhängig davon, ob er noch funktionsfähig ist.
- Erst wenn das Haus verkauft oder vererbt wird, sind Eigentümer über 80 Jahren zur Durchführung des Austausches verpflichtet.
- Bis zum Ende des Jahres 2044 dürfen Heizkessel nur noch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, danach müssen Gaskessel auf erneuerbare Gase umgestellt werden.
- Es sind Härtefallregelungen für einkommensschwache Haushalte geplant und gleichzeitig sollen Fördermaßnahmen umgesetzt werden.
91 Prozent der Menschen im Osten Deutschlands sind dagegen, während es im Westen 75 Prozent sind.
In den neuen Bundesländern gibt es eine höhere Ablehnung des Gesetzes als in den alten, wobei 91% der Menschen im Osten und 75% im Westen dagegen sind. Die Anhänger der Grünen sind die einzigen, die mehrheitlich für das Gesetz sind, aber ihre Zustimmung liegt nur bei 53%.
Ohne die Zustimmung des Parlaments zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bleibt sie ohne rechtliche Wirkung.