In einem Versuch, den Kohlenstoff-Fußabdruck des Landes zu reduzieren, hat Deutschland beschlossen, den Austausch von Öl- und Gasheizungen durch umweltfreundlichere Heizsysteme zu fördern und bei Nicht-Austausch Sanktionen zu verhängen.
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Öl- und Gasheizungen vor dem Aus: GEG-Novelle fordert Umstellung auf erneuerbare Energien
Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2024 sind Hausbesitzer dazu verpflichtet, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Bestehende Öl- und Gasheizungen müssen zudem spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden.
Angesichts des bevorstehenden Ausstiegs aus Öl- und Gasheizungen fragen sich viele Hausbesitzer, ob es sinnvoll ist, ihre Heizung bereits jetzt zu ersetzen. Dabei sollten sie jedoch bedenken, dass ein Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann.
Konsequenzen für Verletzung der Austauschpflicht für Ölheizung und ähnliche Einrichtungen
Schon vor der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes waren Bußgelder in Höhe von 5000, 15.000 und 50.000 Euro vorgesehen. Diese Regelung ist nicht neu und war bereits in früheren Gesetzen wie der Energieeinsparverordnung und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz enthalten.
Im Zuge der Zusammenlegung des Gebäudeenergiegesetzes wurde der mittlere Strafrahmen reduziert, von 15.000 auf 10.000 Euro. Die Folgen aus den früheren Gesetzesausführungen bleiben jedoch bestehen.
Das Bußgeld wird je nach Schwere des Verstoßes gegen eine Pflicht oder ein Verbot festgelegt und soll nicht nur den aus der Tat erzielten Vorteil abschöpfen, sondern auch darüber hinausgehen. Es kann sinnvoll sein, zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterscheiden, um eine angemessene Höhe des Bußgeldes zu ermitteln.
GEG-Änderung: Verschärfte Regeln und höhere Strafen für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe | Straftatbestände |
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5.000 Euro | Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt. |
5.000 Euro | Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen. |
5.000 Euro | Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. |
5.000 Euro | Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen. |
5.000 Euro | Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt. |
5.000 Euro | Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun. |
5.000 Euro | Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut. |
5.000 Euro | Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. |
5.000 Euro | Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt. |
5.000 Euro | Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren. |
5.000 Euro | Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig. |
5.000 Euro | Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen. |
Heizungsaustausch verweigert? Jetzt drohen höhere Strafen durch GEG-Änderung
Die Gesetzesnovelle zum GEG hat spezifische Änderungen vorgenommen, die jeweils einem bestimmten Paragraphen zugewiesen wurden. Diese können in der Novelle selbst eingesehen werden. Die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz betreffen hauptsächlich neue Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro bestraft werden können. Die Verwendung von Wärmepumpen steht hierbei im Fokus.
Die neuen Strafen von 10.000 Euro für das Versäumnis, einen Energieausweis oder eine Kopie zu liefern, gelten nur für bestimmte Verstöße, während die Höchstbeträge von 50.000 Euro für Verstöße gegen die Anforderungen zur Wärmedämmung und Wärmeabgabe unverändert bleiben.
Während der Feuerstättenschau ist es die Verantwortung des Schornsteinfegers, alle Heizanlagen im Haus zu begutachten und im Anschluss daran einen Bescheid zu erstellen, in dem die notwendigen Schornsteinfegerarbeiten mit entsprechenden Terminen aufgelistet sind.
Falls eine Heizung nicht mehr betrieben werden darf, müssen Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde melden. Laut Dr. Julian Schwark, Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Behörden für die Kontrolle. In manchen Fällen wird lediglich eine Verwarnung ausgesprochen.
Heizung tauschen: Wie lange kann man noch warten?
Der Verbraucherschutz-Experte Patrick Biegon, der von Bild zitiert wird, ist der Meinung, dass die Verbraucher noch genügend Zeit haben, um sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten und Strafen zu vermeiden. Es gibt keinen Grund zur Eile, da die Umstellung nicht über Nacht erfolgen wird.
Hausbesitzer können beruhigt sein, da die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien nur für den Einbau neuer Heizungen gilt. Bestehende Heizsysteme können weiterhin betrieben und gewartet werden, ohne dass Bußgelder drohen.
Das GEG bietet eine mehrjährige Übergangsfrist für den Umstieg auf effiziente Heizsysteme, wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann. Robert Habeck hat auch Fördermöglichkeiten vorgeschlagen, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern.
Energiewende am Scheideweg: Öl- und Gasheizungen weiterhin im Einsatz
Eine neue Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz belegt, dass momentan über 80 Prozent des Wärmebedarfs in Deutschland durch fossile Brennstoffe gedeckt werden. Besonders Erdgas ist hierbei im Gebäudewärmebereich die dominierende Energiequelle und wird von nahezu 50 Prozent der deutschen Haushalte genutzt.